Reform der Grundsteuer;
Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

Finanzen3

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich am 1. Februar 2019 auf Eckpunkte zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Danach soll die Grundsteuer A beibehalten und die Grundsteuer B pauschaliert wertabhängig ermittelt werden.

LKT Rundschreiben Nr. 093/2019 [PDF-Dokument: 50 kB]

06.02.2019